#1 Bundestagsfraktion der CDU/CSU von Catelyn 25.11.2013 11:14

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Am Freitag, 22.11.2013, wurde die Fraktion der CDU/CSU angeschrieben. Den Inhalt des Briefes veröffentlichen wir hier teilweise, nachdem er bereits auch auf Facebook zu lesen war und von ca. 50 ReNos als gut und richtig befunden wurde:

Warum qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros und Notariaten ein bundesweites flächendeckendes Mindestgehalt brauchen

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolgen wir Mitglieder von ProReNos – einer Initiative von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten für gerechte Bezahlung – die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zum Thema Mindestlohn/Mindestgehalt. Wir freuen uns sehr, dass immer mehr arbeitende Menschen in Deutschland in den Genuss von Mindestgehältern / Mindestlöhnen kommen. Wir unterstützen diese Entwicklung ausdrücklich.

Das Thema „gerechter Lohn“ gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Die aktuelle Entwicklung der Gespräche hat uns bewogen, dass wir uns mit einem Brief an Sie wenden. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Bundestagsabge-ordneten und anderen Politikern eine juristische Ausbildung genossen haben und oft auch selbst noch als Rechtsanwalt tätig sind.

Der Rechtsanwalt genießt hierzulande ein gewisses Ansehen, er hat Anstand und Ehre und ist frei in seinem Handeln. Mangels Tarifparteien sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite ist er auch frei bei den Verhandlungen über das Gehalt seiner Mitarbeiter/innen, der Rechtsanwaltsfachangestellten. Leider jedoch geht offenbar der Trend dahin, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen zum sogenannten Niedriglohn arbeiten gehen müssen, sei es weil sie keine andere Arbeitsstelle finden, sei es, dass sogar die Arbeitsagentur hinter solchen Stellangeboten steht und diese unterstützt und bei Ablehnung unzumutbarer Angebote mit Sanktionen droht.

Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international verwendete Definition zu-grunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist.
Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst (Pressemitteilung Nr. 308 vom 10.09.2012, Statistisches Bundesamt).

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Beispiele hierzu seien aufgezeigt:

Arbeitsangebote einer Jobbörse/Arbeitsagentur:
Eine Kanzlei aus Thüringen sucht eine Rechtsanwaltsfachangestellte, Vollzeit 40 h/Woche, Ein-stiegsvergütung 1.000,00 € brutto, nach einer Probezeit von 3 Monaten 1.300,00 €.
Nicht nur, dass der Stundenlohn bei 1.000,00 € damit 5,77 € beträgt bzw. 7,50 € bei 1.300,00 €, beträgt der Gesamtlohn netto ausgehend von 1.300,00 € ca. 970,00 €. Dass hier eine aufstockende SGB II-Leistung durch das JobCenter notwendig ist, bleibt nicht aus. Lehnt eine Kollegin jedoch das Angebot von vornherein ab, weil sie nicht im Niedriglohnsektor arbeiten will, muss sie mit Sanktionen des JobCenters rechnen: Kürzung der ohnehin geringen Sozialleistungen.

Ein weiteres Stellenangebot aus dem Erfurter JobCenter:
Gesucht wird eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die für 20 Stunden pro Woche 400,00 € angebo-ten bekommt. Es ergibt sich ein Stundenbruttogehalt von 4,62 € (!). Dass ein solches Angebot nicht angemessen und zumutbar ist, sollte auch für Mitarbeiter in JobCentern nachvollziehbar sein. Hier müsste bereits von einer Veröffentlichung des Angebots abgesehen werden dürfen.

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Das Tätigkeitsfeld einer Rechtsanwaltsfachangestellten ist sehr umfangreich. Die Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine qualifizierte Mitarbeiterin von Rechtsanwälten. Sie ist der erste Kontakt für den Mandanten am Empfang und am Telefon. Zudem organisiert sie den Post-, E-Mail- und Faxverkehr, fertigt Schriftsätze nach Diktat, bearbeitet Korrespondenzen selbstständig, erstellt Rechnungen nach gesetzlichen Vorschriften, ist für die Terminvereinbarung zuständig, notiert und überwacht Fristen, übernimmt Buchführungsaufgaben und plant Besprechungen; zudem wird das gesamte Kosten-, Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen von ihr selbstständig bearbeitet.

Wir sprechen hier also nicht über ungelernte Hilfskräfte sondern über qualifiziertes Fachpersonal, das eine anspruchsvolle und intensive dreijährige Berufsausbildung absolviert hat.

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Wir fordern Sie daher auf, in der Großen Koalition – sofern sie denn tatsächlich zu Stande kommt – die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von mindestens 8,50 € pro Stunde zu be-schließen. Mit einer solchen Vereinbarung würden auch die Berufsgruppen Beachtung finden, für die es keine Tarifverträge gibt, nämlich die Mitarbeiter freier Berufe, hier insbesondere von Rechts-anwälten. "

#2 RE: Bundestagsfraktion der CDU/CSU von Mathilde 25.11.2013 14:56

wo ist hier der "gefällt mir" - Button

#3 RE: Bundestagsfraktion der CDU/CSU von RAService 25.11.2013 20:24

Super Schreiben

#4 RE: Bundestagsfraktion der CDU/CSU von naduh 26.11.2013 08:24

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Find ich auch

#5 RE: Bundestagsfraktion der CDU/CSU von Jürgen S. 26.12.2013 19:53

Gab's darauf eigentlich jemals eine Antwort?

#6 RE: Bundestagsfraktion der CDU/CSU von Catelyn 07.01.2014 17:11

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Antwort hier, nach langem Überlegen, ob ausnahmsweise mal eine vollständige Antwort hier veröffentlicht wird. Das Antwortschreiben ist so sinnleer.... das geht schon mal.

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