PROReNos - Forum für Diskussionen rund um Gehalt von ReNos, Rechtsanwaltsfachangestellten, Stundenlohn, Mindestgehalt » Sonstiges » Mein Stundengehalt » Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!

Soweit nach wie vor Zweifel bestehen, ob auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen freiberuflich tätigen Rechtsanwälten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Mindestlohngesetz anzuwenden ist, hier ein Hinweis darauf, dass zumindest der DAV keinerlei Zweifel hegt: http://anwaltverein.de/downloads/Fachang...sten-Texten.pdf
Unter "3. Vergütung" stellt der Deutsche Anwaltsverein klar:
"Da in Kürze ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt
wird, sollte sich die Vergütung von ausgebildetem
Fachpersonal schon jetzt daran orientieren."
Bitte lasst keine Ausreden gelten, auch wenn derzeit viele Fehlinformationen herumgeistern (z. B.: "Das gilt nicht für freiberufliche Rechtsanwälte", "Das gilt nur bei Neueinstellungen", "ReNos sind keine Lohnempfänger, das gilt für uns nicht"). Das Arbeitsverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ReNos ist ein solches zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das MiLoG ist voll umfänglich anzuwenden. In den Ausnahmeregelungen ist nichts davon geschrieben, dass die Angestellten in Anwaltsbüros vom Mindestlohn ausgenommen seien. Die Ausnahmen sind dort abschließend geregelt.
Das Mindestarbeitsentgelt gilt auch für euch!

Der Mindestlohn kommt! Und er kommt auch in die Anwaltsbüros für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ob ungelernt, RaFa, ReNo oder NoFa oder sonstwie). Macht eure Ansprüche geltend und setzt sie durch. Weist eure Chefs darauf hin, dass sie selbst Probleme bekommen können, wenn sie das Mindestarbeitsentgelt nicht zahlen: Sie handeln ordnungswidrig nach dem MiLoG und sie handeln strafrechtlich relevant gem. § 266 a StGB (Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung). Das wollen wir doch alle zusammen nicht riskieren, oder?
http://www.iww.de/ak/personal/gesetzesae...hn-kommt-n80426

Auch Kolleginnen und Kollegen, die einen Minijob-Vertrag in einer Anwaltskanzlei haben, müssen ihre Arbeitgeber um Überprüfung der Arbeitsverträge bitten: Stundenzahl anpassen oder mehr Lohn und raus aus dem Minijob! Ansonsten drohen Nachzahlungspflichten in die Sozialkassen und Nachforderungsansprüche der Mitarbeiter.
http://www.steuertipps.de/selbststaendig...ge-ueberpruefen

Das sieht mein Chef leider etwas anders! Ich bekomme jetzt ab 1.2.17 ein festes Bruttogehalt von € 1000,00 bei 28 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Habe ihm schon gesagt, dass das so nicht funktioniert. Er ist aber nach wie vor der Ansicht, bei einem festen Bruttogehalt könne man den Mindestlohn außen vor lassen. Außerdem könne er sich das nicht leisten, weil auch Mandanten nicht zahlen würden und er würde ja auch viel selber machen.
Absolut nicht einsichtig, und dabei habe ich ihm schon den Gesetzestext hingelegt. Werde es am Freitag nochmals versuchen und ihm dann auch unterbreiten, dass es sich dabei um einen Straftatbestand handelt und, dass ich sogar berechtigt bin, für 2015 und 2016 den Mindestlohn zu fordern. Hatten sogar am 13.1.17 Betriebsprüfung und selbst die Prüferin hat noch nicht mal was festgestellt. Naja, die Dame war auch nach 1 1/2 Stunden fertig und meinte dann nur, bis in vier Jahren.
Wenn es mir zu blöde wird, werde ich dann wohl mal anonymen den Zoll in Kenntnis setzten müssen.
Traurig aber wahr!

Liebe Mary,
das ist beschämend, so etwas von einem Rechtsanwalt lesen zu müssen.
Konntest du zwischenzeitlich etwas erreichen? Gegebenenfalls solltest du wirklich den Zoll informieren. Ich denke, dass beim Zoll noch niemand drauf gekommen ist, dass Anwälte den Mindestlohn in ihren eigenen Kanzleien umgehen könnten.
Bitte halte uns auf dem Laufenden. Es ist wirklich traurig und tut mir sehr leid für dich. Such dir gegebenenfalls eine Stelle in einem völlig anderen Bereich. Personal- und Rechtsabteilungen in Unternehmen schätzen unsere Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur, sie wertschätzen sie auch.

Liebe Catelyn,
habe einen neuen Vertrag bei einer größeren Anwaltskanzlei in der Tasche! 25 Stunden die Woche und ein gerechter Stundenlohn. Ich hätte auch Vollzeit haben können, aber das war mir nun doch zu viel. Frau hat ja schließlich auch noch Familie und meine 80jährige Mutter möchte ich auch nicht nur 1 x die Woche am Wochenende sehen. Die Kündigung geht heute raus und mein derzeitiger Chef wird sicher aus allen Wolken fallen. Wenn er dann meint, mir einen Strick zu drehen, werde ich damit kontern, dass ich für 2015 und 2016 rückständigen Lohn und noch Urlaubsansprüche habe. ihm fordere.
In diesem Sinne: Schönes Wochenende!

Herzlichen Glückwunsch. :D
Kannst du mir das Gesicht deines nunmehr Ex-Chefs bitte beschreiben?
Viel Glück und Erfolg im neuen Job. Wir haben anständige Bezahlung verdient.
Und denk bitte dran, das noch fehlende Gehalt nachträglich einzuklagen. DAS hat er sich verdient. Er muss dir wenigstens für die vereinbarten und gearbeiteten Stunden den Mindestlohn nachzahlen. Bis zu drei Jahre kannst du nachfordern. Also: Ran an den Mann, der braucht seinen Denkzettel.

Liebe Catelyn,
jetzt habe ich bereits einen Monat hinter mir und es gefällt mir sehr gut!
Natürlich hab ich meinen Exchef per Einschreiben mit Rückschein zu Zahlung aufgefordert. Den Rückschein hab ich auch unterschrieben zurück bekommen. Aber offensichtlich hat er meine Forderungen für einen schlechten Scherz gehalten und nicht weiter reagiert. Sein Pech, denn diese Woche geht die Klage raus. Sehr dumm!
Ich will auch nicht wissen, wie es mittlerweile in der Kanzlei aussieht, sicherlich ist oben mittlerweile unten, weil niemand mehr da ist, der den Laden am Laufen hält. Aber das juckt mich nicht mehr!
Wie soll ich jetzt sein Gesicht beschreiben? Schwierig, ein Allerweltsgesicht halt. Schwarzes Haar mit Silberstreifen, Brille. Sehr überzeugt von sich selbst und seinem fachlichen Wissen.

Zitat von Mary im Beitrag #8
Liebe Catelyn,
....., denn diese Woche geht die Klage raus. Sehr dumm!
Wie soll ich jetzt sein Gesicht beschreiben? Schwierig, ein Allerweltsgesicht halt. Schwarzes Haar mit Silberstreifen, Brille. Sehr überzeugt von sich selbst und seinem fachlichen Wissen.
Liebe Mary,
dann halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.
Viel Erfolg! Wir dürfen uns nicht alles bieten lassen.
LG Catelyn

Hallo Catelyn,
am Donnerstag war der Termin. Vorab hat mein lieber Ex sich aber noch einen Schriftsatz schreiben lassen, der von vorne bis hinten gelogen ist. Werde mich kommende Woche mit meinem PV beraten, lasse mich nämlich nicht mit lächerlichen € 1590,00 als Abfindung abspeisen! € 5.000,00 netto!!! ja, drunter ist nichts! Dann geht's halt weiter. Ich hab Zeit und zudem jetzt einen tollen Job bei einer anderen Kanzlei.

Zitat von Mary im Beitrag #10
Hallo Catelyn,
am Donnerstag war der Termin. Vorab hat mein lieber Ex sich aber noch einen Schriftsatz schreiben lassen, der von vorne bis hinten gelogen ist. Werde mich kommende Woche mit meinem PV beraten, lasse mich nämlich nicht mit lächerlichen € 1590,00 als Abfindung abspeisen! € 5.000,00 netto!!! ja, drunter ist nichts! Dann geht's halt weiter. Ich hab Zeit und zudem jetzt einen tollen Job bei einer anderen Kanzlei.
Ich bleibe gespannt :) Alle Daumen sind gedrückt. Ich wüsste dann gern den Ausgang mit Gericht und Aktenzeichen - anonymisiert natürlich.