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Guten Morgen Ihr Lieben,
ich bin seit über 4 Jahren geprüfte Rechtsfachwirtin. Aber was kommt danach? Einen Bachelor of Laws habe ich für mich (erstmal) ausgeschlossen, da mir das derzeit zu viel wäre neben einer 40+ Stunden-Woche.
Welche weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten kennt ihr oder habt ihr selbst gemacht?
Liebe Grüße
Also uns haben sie seinerzeit erzählt, der Abschluss ist dem Bachelor of Law gleichzusetzen 🤔
Echt?? Das kann ja gar nicht sein, wenn ein Studiengang Bachelor of Laws angeboten wird, bei dem Rechtsfachwirten 3 von 8 Semestern angerechnet werden. Der LL.B. ist schon etwas mehr...
https://www.wings.hs-wismar.de/de/fernst...rechtsfachwirte
Hat denn jemand Erfahrungen mit den Sachbearbeiter-Lehrgängen von Zorn oder ISAR? Was könnt ihr empfehlen?
RVG ist mein Steckenpferd, aber in der ZV kann ich sicher noch ein paar Kniffe lernen :)
Im Europäischen Qualifikation rahmen mögen die beiden Abschlüsse gleichgesetzt sein. Das soll aber lediglich anderen, die unser duales Ausbildungssystem nicht kennen, verdeutlichen, dass man in einem bestimmten Bereich etwa gleichwertig qualifiziert/kompetent ist.
Als jemand, der gerade einen Bachelor of Laws macht (unter Anrechnung des Rechtsfachwirtes), kann ich dir aber versichern, dass man in dem Studium eine Menge neuer Dinge lernt, die nicht Gegenstand der Fortbildung waren: Vertiefung in Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht... Nicht zu vergessen diverse wirtschaftliche Module wie Personalführung, Unternehmensführung, Controlling etc. pp. Darüber hinaus lernt man in einem akademischen Studium auch wissenschaftliches Arbeiten.
Also wenn jemand fragt, wie er sich nach dem Fachwirt noch weiterbilden kann - dann gibt es beim LL.B. noch jede Menge zu lernen!
Meine Urkunde besagt: "...ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zuzuordnen."

Zitat von Gast im Beitrag #6
Meine Urkunde besagt: "...ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zuzuordnen."
Das besagt meine Urkunde auch. Heißt aber nicht, dass jede Uni das entsprechend anerkennt (bzw. anerkennen muss) als Hochschulzugangsberechtigung. Muss man sich nach der "richtigen" Uni umschauen, wenn man denn noch studieren will.