Ich habe hier einen Teil der Beiträge aus "Mindestlohnforderung für Erzieherinnen in M-V" abgetrennt, weil die mit dem Thema nichts mehr zu tun hatten und hier ein neues Thema eröffnet. Danke an Jupp für die Anregungen, die wir gern prüfen.
Catelyn
Und wenn dann das Antwortschreiben der entsprechenden Stelle vorliegt, darf dieses von den Grünen und den Roten gelesen werden. Die Blauen sind außen vor, da ja keine ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben wurde.
Ich frage mich nur, was will eine öffentliche Stelle, die an einen Verein bzw. eine Vereinigung schreibt, dagegen haben, dieses Schreiben den Mitgliedern bzw. Interessierten dieses Vereins zur Kenntnis zu geben. Siehe dazu auch geschlossenes Thema.
Ein Widerspruch in sich.
Sicherlich auch ein Grund, warum hier so viel aktiv mitarbeiten.