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Über das Gehalt darf man nicht reden? Doch, sagt das LArbG Mecklenburg-Vorpommern. Aktenzeichen: 2 Sa 237/09 Typ: Urteil Entscheidungsdatum: 21.10.2009 Leitsätze: Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Vorinstanzen: Arbeitsgericht Schwerin, Urteil vom 2. Juli 2009, Az: 6 Ca 571/09
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