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Mary
Beiträge: 4 | Zuletzt Online: 23.09.2017
Name
Heike
Geburtsdatum
31. August 1966
Beschäftigung
RA-Fachangestellte
Wohnort
Aachen
Registriert am:
30.11.2016
Geschlecht
weiblich
    • Mary hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 09.07.2017

      Hallo Catelyn,
      am Donnerstag war der Termin. Vorab hat mein lieber Ex sich aber noch einen Schriftsatz schreiben lassen, der von vorne bis hinten gelogen ist. Werde mich kommende Woche mit meinem PV beraten, lasse mich nämlich nicht mit lächerlichen € 1590,00 als Abfindung abspeisen! € 5.000,00 netto!!! ja, drunter ist nichts! Dann geht's halt weiter. Ich hab Zeit und zudem jetzt einen tollen Job bei einer anderen Kanzlei.

    • Mary hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 01.05.2017

      Liebe Catelyn,

      jetzt habe ich bereits einen Monat hinter mir und es gefällt mir sehr gut!

      Natürlich hab ich meinen Exchef per Einschreiben mit Rückschein zu Zahlung aufgefordert. Den Rückschein hab ich auch unterschrieben zurück bekommen. Aber offensichtlich hat er meine Forderungen für einen schlechten Scherz gehalten und nicht weiter reagiert. Sein Pech, denn diese Woche geht die Klage raus. Sehr dumm!

      Ich will auch nicht wissen, wie es mittlerweile in der Kanzlei aussieht, sicherlich ist oben mittlerweile unten, weil niemand mehr da ist, der den Laden am Laufen hält. Aber das juckt mich nicht mehr!

      Wie soll ich jetzt sein Gesicht beschreiben? Schwierig, ein Allerweltsgesicht halt. Schwarzes Haar mit Silberstreifen, Brille. Sehr überzeugt von sich selbst und seinem fachlichen Wissen.

    • Mary hat den Blog-Artikel "Abrechnung nach Quoten" geschrieben. 30.04.2017

      Habe ein Problem!
      Folgender Sachverhalt in einer Mietstreitigkeit:
      Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Keine Partei schuldet der anderen etwas. Kosten wurden wie folgt geregelt:

      Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

      Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben, den Rest tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten - unsere Partei (! WG, bestehend aus einem Geschwisterpaar !, jeder ein eigenes Anschreiben und eigene Rechnung!) zu 2/3. Meine Frage, wie soll ich das abrechnen?

      Ich bin neu in dieser Kanzlei und hatte in meinem bisherigen ReFa-Leben noch nie so etwas kompliziertes. Mein Chef meinte schon, er habe leider nur so blöde und komplizierte Fälle.

      Hat jemand eine Idee? Würde meinen Chef gerne Dienstag mit einer Lösung überraschen.

      DANKE!

    • Mary hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 03.03.2017

      Liebe Catelyn,
      habe einen neuen Vertrag bei einer größeren Anwaltskanzlei in der Tasche! 25 Stunden die Woche und ein gerechter Stundenlohn. Ich hätte auch Vollzeit haben können, aber das war mir nun doch zu viel. Frau hat ja schließlich auch noch Familie und meine 80jährige Mutter möchte ich auch nicht nur 1 x die Woche am Wochenende sehen. Die Kündigung geht heute raus und mein derzeitiger Chef wird sicher aus allen Wolken fallen. Wenn er dann meint, mir einen Strick zu drehen, werde ich damit kontern, dass ich für 2015 und 2016 rückständigen Lohn und noch Urlaubsansprüche habe. ihm fordere.
      In diesem Sinne: Schönes Wochenende!

    • Mary hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 24.01.2017

      Das sieht mein Chef leider etwas anders! Ich bekomme jetzt ab 1.2.17 ein festes Bruttogehalt von € 1000,00 bei 28 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Habe ihm schon gesagt, dass das so nicht funktioniert. Er ist aber nach wie vor der Ansicht, bei einem festen Bruttogehalt könne man den Mindestlohn außen vor lassen. Außerdem könne er sich das nicht leisten, weil auch Mandanten nicht zahlen würden und er würde ja auch viel selber machen.
      Absolut nicht einsichtig, und dabei habe ich ihm schon den Gesetzestext hingelegt. Werde es am Freitag nochmals versuchen und ihm dann auch unterbreiten, dass es sich dabei um einen Straftatbestand handelt und, dass ich sogar berechtigt bin, für 2015 und 2016 den Mindestlohn zu fordern. Hatten sogar am 13.1.17 Betriebsprüfung und selbst die Prüferin hat noch nicht mal was festgestellt. Naja, die Dame war auch nach 1 1/2 Stunden fertig und meinte dann nur, bis in vier Jahren.
      Wenn es mir zu blöde wird, werde ich dann wohl mal anonymen den Zoll in Kenntnis setzten müssen.
      Traurig aber wahr!

Empfänger
Mary
Betreff:


Text:

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