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Catelyn
Beiträge: 851 | Zuletzt Online: 01.03.2023
Beschäftigung
geprüfte Rechtsfachwirtin / Insolvenzsachbearbeiterin
Registriert am:
29.04.2012
Geschlecht
weiblich
    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Wer darf im Anwaltsbüro oder Notariat ausbilden?" geschrieben. 29.01.2021

      Zitat von Cinderella im Beitrag #2
      I Wo hast du den Kurs besucht? Was für Prüfungen musstest du ablegen? Wurde was anerkannt vom Fachwirt?




      Ich habe nach dem ReFaWi mir nur die kompletten Studienunterlagen von der Hamburger Akademie geholt (also mich dort zum Fernkurs angemeldet und dann die Kurseinheiten durchgeackert). Grund war, dass mein ReFaWi zum einen schon 11 Jahre "alt" war. Zum anderen war mir klar, dass im ReFaWi-Studium nicht wirklich die Inhalte der AEVO vermittelt wurden. Ich hatte da ein bisschen Bedenken, dass ich eventuelle Fachfragen in der praktischen / mündlichen Prüfung nicht beantworten kann.

      Ich bin problemlos zur praktischen Prüfung zugelassen worden, brauchte keine schriftliche Prüfung mehr machen. Steht ja auch der ReFaWi-Verordnung drin, dass ReFaWis von der schriftlichen Prüfung befreit werden.

      Hab mich also auf die praktische Prüfung dann vorbereitet, meine "Unterweisung" geprobt (Thema: Posteingang - damit können auch IHK-Prüfer was anfangen, also nicht zwingend etwas kanzleitypisches).

      Die Fragen nach der "Präsentation" waren dann doch etwas verwirrend, wenn man sich nicht mit einem Kurs vorbereitet hat. Im Nachhinein würde ich allen Rechtsfachwirten empfehlen, zumindest einen auf Fachwirte zugeschnittenen Kurs zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung wahrzunehmen. Ich hab es zwar bestanden, aber es war dann doch etwas heiß.

      Es gibt überall entsprechende Kurse, zwischenzeitlich auch online, die für Fachwirte sind und auf die IHK-Prüfung vorbereiten. Letztlich sind zwar die Punkte egal, wenn man es besteht, aber mein Ergebnis war dann doch etwas haarscharf. So dass ich das nicht noch mal so machen würde.

      Das Problem für ReFaWis mit AdA-Schein ist aber nach wie vor, dass die AEVO gem. § 1 nicht für den Bereich der freien Berufe gilt, so dass wir vorerst bei den Kammern nicht als Ausbilder anerkannt werden können. Der AdA-Schein hilft nur dabei, besser ausbilden zu können. Ich finde da besonders die arbeits- und berufspädagogischen Anteile des Kurses interessant und wichtig. Öffnet mal ein bisschen die Augen für den Nachwuchs und ändert den Blickwinkel. Und man lernt, wie man richtig die Inhalte der AusbildungsVO rüberbringen kann (abwechslungsreiche Methoden z. B. )

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Weiterbildung nach dem Fachwirt" geschrieben. 29.01.2021

      Zitat von Gast im Beitrag #6
      Meine Urkunde besagt: "...ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zuzuordnen."


      Das besagt meine Urkunde auch. Heißt aber nicht, dass jede Uni das entsprechend anerkennt (bzw. anerkennen muss) als Hochschulzugangsberechtigung. Muss man sich nach der "richtigen" Uni umschauen, wenn man denn noch studieren will.

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Gehalt 2021" geschrieben. 27.01.2021

      Zitat von Cinderella im Beitrag #3
      J..., dass "wir hier nicht in Hamburg sind"...



      Dann würde ich direkt mal nachfragen, welcher Tarifvertrag zwischen ver.di und der jeweiligen Dienstleistungsbranche ("Handel, Banken, Versicherungen", "Immobilienwirtschaft") denn zwischen Hamburg und Bremen unterscheidet. Und warum deine Arbeit in Bremen weniger wert sein sollte als in Hamburg.

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Gehalt 2021" geschrieben. 27.01.2021

      Vielen Dank für den Beitrag! Ich finde es absolut angemessen, sich am Hamburger Tarifvertrag zu orientieren. Oder an "Handel, Banken und Versicherungen". Oder "Immobilienwirtschaft". Oder Öffentlicher Dienst.

      Unsere Tätigkeiten lassen sich absolut vergleichen.

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 04.09.2017

      Zitat von Mary im Beitrag #10
      Hallo Catelyn,
      am Donnerstag war der Termin. Vorab hat mein lieber Ex sich aber noch einen Schriftsatz schreiben lassen, der von vorne bis hinten gelogen ist. Werde mich kommende Woche mit meinem PV beraten, lasse mich nämlich nicht mit lächerlichen € 1590,00 als Abfindung abspeisen! € 5.000,00 netto!!! ja, drunter ist nichts! Dann geht's halt weiter. Ich hab Zeit und zudem jetzt einen tollen Job bei einer anderen Kanzlei.



      Ich bleibe gespannt :) Alle Daumen sind gedrückt. Ich wüsste dann gern den Ausgang mit Gericht und Aktenzeichen - anonymisiert natürlich.

    • Catelyn hat den Blog Eintrag Abrechnung nach Quoten kommentiert 02.06.2017

      Rückfrage: Was wurde eingeklagt? :)

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 02.06.2017

      Zitat von Mary im Beitrag #8
      Liebe Catelyn,

      ....., denn diese Woche geht die Klage raus. Sehr dumm!


      Wie soll ich jetzt sein Gesicht beschreiben? Schwierig, ein Allerweltsgesicht halt. Schwarzes Haar mit Silberstreifen, Brille. Sehr überzeugt von sich selbst und seinem fachlichen Wissen.


      Liebe Mary,

      dann halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.

      Viel Erfolg! Wir dürfen uns nicht alles bieten lassen.

      LG Catelyn

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 26.03.2017

      Herzlichen Glückwunsch. :D

      Kannst du mir das Gesicht deines nunmehr Ex-Chefs bitte beschreiben?

      Viel Glück und Erfolg im neuen Job. Wir haben anständige Bezahlung verdient.


      Und denk bitte dran, das noch fehlende Gehalt nachträglich einzuklagen. DAS hat er sich verdient. Er muss dir wenigstens für die vereinbarten und gearbeiteten Stunden den Mindestlohn nachzahlen. Bis zu drei Jahre kannst du nachfordern. Also: Ran an den Mann, der braucht seinen Denkzettel.

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Das Mindestlohngesetz gilt auch in Anwaltsbüros!" geschrieben. 02.03.2017

      Liebe Mary,

      das ist beschämend, so etwas von einem Rechtsanwalt lesen zu müssen.

      Konntest du zwischenzeitlich etwas erreichen? Gegebenenfalls solltest du wirklich den Zoll informieren. Ich denke, dass beim Zoll noch niemand drauf gekommen ist, dass Anwälte den Mindestlohn in ihren eigenen Kanzleien umgehen könnten.

      Bitte halte uns auf dem Laufenden. Es ist wirklich traurig und tut mir sehr leid für dich. Such dir gegebenenfalls eine Stelle in einem völlig anderen Bereich. Personal- und Rechtsabteilungen in Unternehmen schätzen unsere Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur, sie wertschätzen sie auch.

    • Catelyn hat einen neuen Beitrag "Mindestlohn ab dem 01.01.2017" geschrieben. 04.08.2016

      Im aktuellen Heft "Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten" gibt es einen ausführlichen Beitrag zu den Berechnungen und gesetzlichen Voraussetzungen des Mindestlohns ab dem 01.01.2017.

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Catelyn
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