PROReNos - Forum für Diskussionen rund um Gehalt von ReNos, Rechtsanwaltsfachangestellten, Stundenlohn, Mindestgehalt » Foren Suche nach Inhalten von Catelyn
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Immerhin standen in M-V den 66 abgeschlossenen neuen Verträgen noch 69 erfolgreich abgelegte Prüfungen gegenüber. Wie viele werden von den 66 Neuen in drei Jahren noch übrig sein?
Zum anderen einen weiteren, der eigentlich ein Leserbrief einer ReNo war.
Wir haben am 22.02.2013 einen vierseitigen Leserbrief an die Redaktion des Anwaltsblattes versandt. Hierin haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass immer weniger Schulabgänger - ob nun Realschule oder Gymnasium - sich für den Beruf der ReNo / RaFa entscheiden, weil sie sich vor der Berufswahl auch ganz explizit für Verdienstmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten interessieren.
Wir haben auf die zum Teil äußerst geringen Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung hingewiesen. Diese schwankt bekanntlich zwischen 260,00 bis zu 600,00 € im 1. Lj. In M-V erhält man Auskünfte nur telefonisch, dort wird im 1. Lj. eine Ausbildungsvergütung von 255,00 € empfohlen. Diese Empfehlungen, die sich in dieser Höhe auf mehrere Bundesländer beziehen, liegen sogar noch unter den den Jugendlichen im Alter von 16 bzw. 18 Jahren zustehenden Sozialhilfesätzen (ohne Zuschuss für Unterkunft und Heizung).
Weiterhin haben wir darauf verwiesen, dass sehr häufig Anfangsgehälter zwischen 1.200,00 bis 1.300,00 € für eine Vollzeitstelle gezahlt werden, was ein Stundenbruttogehalt in Höhe von 6,92 € bis 7,50 € ausmacht. Hierbei haben wir auf die vom Statistischen Bundesamt für 2010 ermittelten Zahlen zum Niedriglohn verwiesen. Niedriglohn beginnt (2010) bei einem Einkommen unter 10,36 € pro Stunde. Steigerungen oder Anpassungen der Gehälter werden häufig nicht vorgenommen. Altersarmut ist damit ebenfalls auf lange Sicht vorprogrammiert.
Auch die bereits im Schreiben an den Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte benannten Stellenangebote von zwei JobCentern mit Stundenlöhnen unter 5,00 € wurden hier nochmals erwähnt.
Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass es sehr häufig an der finanziellen Wertschätzung der gut ausgebildeten Fachkräfte mangelt und sich deshalb immer weniger Schulabgänger für die Ausbildung in Anwaltsbüros und Notariaten entscheiden.
Wir werden euch informieren, sofern eine Rückmeldung erfolgt.
Die Landesregierung in M-V möchte, dass Erzieherinnen in M-V künftig mindestens 8,50 € pro Stunde verdienen. Wenn man sich die Verantwortung der Erzieherinnen anschaut, sollte das mehr als gerechtfertigt sein. Auch ein Stundenlohn von 8,50 € ist immer noch Niedriglohn (2010 unter 10,36 € pro Stunde)
Die Zustände werden als schlimm und nicht haltbar etc. beschrieben. Unter anderem wird auch bemängelt, dass die Leiharbeiter für einen Stundenlohn von ach so miesen 8,52 € beschäftigt wurden.
Am 22.01.2013 haben wir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte, angeschrieben und auf die Missstände in unserer Berufsgruppe hingewiesen.
Wir erläuterten vor allem, dass die Bundesagentur für Arbeit ungeprüft völlig unangemessene Stellenangebote veröffentlicht, bei denen auch schon Stundengehälter von 4,62 € ausgewiesen werden.
Wir stellten dar, dass die breite Masse der ReNos über Einkünfte deutlich unter dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Niedriglohn von 10,36 € verfügten und dass damit sowohl Armut im Berufsleben als auch Armut im Alter vorprogrammiert sind.
Am 31.01.2013 erhielten wir erfreulicherweise ein Antwortschreiben. Die von uns geschilderten Umstände werden in die weitere Beobachtung des Arbeitsmarktes einfließen.
Selbstverständlich werden wir an der Sache dranbleiben und freuen uns auf eure Unterstützung. Wir brauchen viele Kolleginnen und Kollegen, die uns mitteilen, wenn sie Einkünfte unterhalb der Niedriglohngrenze erzielen. Selbstverständlich wird es keine Verbesserung von heute auf morgen geben. Dennoch ist auf die Missstände immer wieder hinzuweisen.
Thema von Catelyn im Forum Kostenrecht, Gebührenr...
Urteil 19.12.2012, IV ZR 186/11
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde und vor dem Amtsgericht handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i.S. von § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG, so dass ein Rechtsanwalt die Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG) nur einmal fordern kann.
Thema von Catelyn im Forum Freude im Büro, Spaß a...
Bestimmt arbeiten die beiden in euren Büros auch: Einer und Jemand.
Wie? Kennt ihr nicht? Das sind doch die beiden, die immer dann vom Chef gebraucht werden, wenn der nicht in der Lage ist eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter anzusprechen. Habt ihr sicher schon oft gehört: Jemand muss mal die Kammer aufräumen! Einer muss mal die Akte Sowienoch ./. Schlagmichtot aus dem Keller holen! Jemand müsste mal Kaffee besorgen gehen! Kann mal Einer die Blumen gießen?
Na, kommen euch die beiden Mitarbeiter bekannt vor?
Meine vormalige Azubine und ich haben uns alsbald Schildchen auf den Bildschirm geklebt (diese Ausdrucke aus einem Beschriftungsgerät). Ich war danach Einer, sie war danach Jemand. Wir achteten also genau darauf, welches Wörtchen unsere Chefin verwendete und derjenige war dann dran.
Ich habe keine Ahnung, weshalb Chefs sich nicht trauen, konkrete Anweisungen an konkrete Mitarbeiter(innen) zu geben. Jedenfalls dann, wenn sie nicht unbedingt fachlicher Natur sind. Woran liegt das nur? ;)
Leider bewertet der Bundesvorstand die Ergebnisse nicht, sondern stellt sie unkommentiert ein. Ich persönlich finde, dass die Ergebnisse doch deutlich das Problem unserer Berufsguppe widerspiegeln.
Ich hab mir mal - selbstverständlich - die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen. Nach den Umfrageergebnissen bekommen wir in den ersten 5 Berufsjahren ein Jahresbruttogehalt von 16.401 €. Das monatlich Bruttogehalt beziffert sich auf 1.366,75 €, das Stundenbruttogehalt beträgt 7,89 € (bei Zugrundelegung einer 40-Stunden-Woche).
Ab dem 6. bis 12. Berufsjahr kommen wir danach auf ein Stundenbruttogehalt von 8,88 €. Angemessen ist das m.E. nicht.
Ich habe an der Umfrage selbst teilgenommen mit einem Stundenbrutto von 12,00 € (mit mittlerweile 17 Jahren Berufserfahrung), Nebenleistungen hier nicht mitgerechnet. Ich weiß von ebenfalls teilnehmenden Kolleginnen von Gehältern unter 7,00 € pro Stunde. Es wundert mich nicht, dass die Ausbildungszahlen extrem zurück gehen. Von Jahr zu Jahr werden wir weniger. Und wer noch in einer Anwaltskanzlei ausgebildet wird, wechselt spätestens nach dem Ausbildungsabschluss in andere Branchen.
Thema von Catelyn im Forum Landesarbeitsgerichte...
Nein, ich finde es auch etwas seltsam. Aber es ist nun mal so: Schwangere haben es nicht leicht auf dem Arbeitsmarkt. Ich finde, hier wurde eine Grenze überschritten und niemand muss sich wundern, wenn der Arbeitgeber ungehalten reagiert. Dennoch war das Recht auf der Seite der RaFa:
Abschluss für Beschäftigte bei Sparkassen-Callcenter erzielt - 117-tägiger Arbeitskampf war erfolgreich
02.11.2012
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Geschäftsführung der S Marketing GmbH haben am heutigen Freitag, 2. November, einen Abschluss für die rund 800 Beschäftigten bei Sparkassen Callcentern erzielt.
Danach erhalten alle Beschäftigten ab dem 1. Dezember 2012 einen Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro. Damit verbessern sich die Einkommen eines Großteils der Beschäftigten um 1,12 Euro/Stunde. Beschäftigte, die momentan bereits 8,50 Euro erhalten, werden zum gleichen Zeitpunkt auf 9,00 Euro angehoben. Ab 1. Januar 2014 wird der Stundenlohn für alle auf mindestens 9,00 Euro erhöht.
Desweiteren erhalten die Beschäftigten der S Direkt zwei Tage mehr Urlaub, für Gewerkschaftsmitglieder sind es drei Tage. Es wird zudem verbindlich für alle die Fünf-Tage-Woche eingeführt. Bislang hatten die Beschäftigten eine Sechs-Tage-Woche und mussten häufig zusätzlich am Wochenende arbeiten.
Befristete Arbeitsverträge von Streikenden werden ab sofort entfristet. Außerdem erhalten die Streikenden im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Beate Mensch begrüßte den Tarifabschluss und bewertete ihn als außerordentlich positiv. „Endlich erhalten die Beschäftigten, die bislang für lediglich 7,38 Euro gearbeitet haben, einen Lohn, der zumindest dem Mindestlohn entspricht. Dieses Ergebnis haben sich die Beschäftigten mit ihrem langen Streik über 117 Tage hart erkämpft.“ Erfreulich war, dass die Beschäftigten von S Direkt in dieser Zeit Unterstützung aus Politik und Öffentlichkeit erfahren haben.
Für Rückfragen, Stefan Wittmann, ver.di-Verhandlungsführer, Tel.: 0170-4509212
Herausgeber:
Pressestelle ver.di Bundesvorstand
pressestelle@verdi.de
Für Sparkassenmitarbeiter werden 9,00 € pro Stunde als angemessen betrachtet. Das finde ich durchaus in Ordnung. Sind wir weniger wert, als Bankleute?
Eure Kanzlei beantragt für einen Mitarbeiter die Förderung und bekommt einen Teil der Maßnahme erstattet, für einen weiteren Teil muss die Kanzlei selbst aufkommen. Eine Sache, die für Kanzleien durchaus interessant sein kann, die ihren Mitarbeitern gern etwas gönnen wollen, aber nicht so viel Geld zur Verfügung haben.
Nachfolgende Argumente geben unterbezahlte ReNos gern als Antwort an, warum sie so wenig verdienen müssen:
“Ich bekomme 1.350,00 € brutto. Aber mein Chef ist soooooo nett.”
“Ich verdiene 1.300,00 € brutto. Aber Geld ist nicht alles, das Arbeitsklima muss auch stimmen. Und ich komme toll mit den Kollegen und der Chefin klar.”
“Ja, ich krieg 1.200,00 € brutto, aber ich hab ja einen Lebensgefährten, da gehen die Lebenshaltungskosten ja immer durch 2. Da komme ich mit meinem Gehalt gut aus.”
“Also ich krieg 1.050,00 € brutto. Aber ich lebe ja noch bei meinen Eltern und hab auch nicht vor, das vorläufig zu ändern. Da komme ich ganz gut hin mit meinem Gehalt.”
“Ich hab 1.200,00 € brutto, aber mein Chef kann auch nicht mehr zahlen, die Kanzlei läuft nicht so gut.”
Anmerkung: Die Bruttobeträge beziehen sich in der Regel auf Vollzeitstellen mit 40 Stunden pro Woche. Es ergeben sich Stundenbruttogehälter von 7,50 €, 6,92 und 6,06 €.
Jobbörsen der Agentur für Arbeit nehmen auch Anzeigen von Anwälten und Anwältinnen auf, die Fachangestellte suchen und veröffentlichen diese. Da es leider keine Anweisungen dazu gibt, wann die Konditionen eines Jobangebots unangemessen oder unzumutbar sind, werden auch solche Angebote aufgenommen, die schlicht als unseriös zu betrachten sind. So fanden wir bei Recherchen im Netz ein Stellenangebot für 20 Stunden pro Woche für 400,00 € (4,62 € pro Stunde) sowie eines für 20 Stunden pro Woche für 500,00 € (5,77 €/Stunde).
Zur Erinnerung wie das Stundenbruttogehalt ermittelt wird: Bruttogehalt x 3 Monate : 13 Wochen : vereinbarte Stundenzahl = Stundenbruttogehalt
Um solch ein Gehalt rechtfertigen zu können, wurden uns folgende Argumente übermittelt:
Ich baue gerade meine Kanzlei auf und kann nicht mehr zahlen. Ich bin im Sozialrecht tätig und vertrete viele Leute, die auch wenig verdienen (die von der Gesellschaft vergessen oder schlecht behandelt wurden). Die Kammer empfiehlt für die Ausbildung ein Bruttogehalt von 300,00 €. Ich biete lieber eine langfristige Stelle, bei der Steigerungen zu erwarten sind, als zu versprechen, was ich nicht halten kann.
Wir sollen also akzeptieren, dass ReNos ehrenamtlich für ihre Chefs tätig werden, wenn der Chef sich grad seine Kanzlei aufbaut. Dafür genügt dann als Vergütung eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € pro Stunde. Wir sollen also ein Gehalt hinnehmen, das weniger als die Hälfte des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Niedriglohns für 2010 ausmacht, damit ein Anwalt beruflich Fuß fassen kann.
Und wir sollen hinnehmen, dass die Empfehlungen der Anwaltskammern eben so sind wie sie sind. Wie gut dass es auch Anwälte gibt, die diese Empfehlungen für zu gering und nicht den Fähigkeiten von Fachangestellten für angemessen erachten. Ein Hoch auf jene Anwälte, die das Fachwissen, die Flexibilität und die Fertigkeiten ihrer Fachangestellten durch angemessene Vergütung beachten.
Zur Klarstellungen: Wie pauschalisieren nicht alle Anwälte. Es gibt auch Anwälte, die sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern sehr bewusst sind. Bei diesen bedanken wir uns ausdrücklich.
Ein Drittel der Gesamtkosten (Fortbildungsgebühren und Prüfungsgebühren) wird bei Bewilligung dem Studierenden vom Staat überlassen (also gewissermaßen geschenkt).
Für die verbleibenden beiden Drittel kann der Studierende entscheiden, ob er ein Darlehen aufnehmen will oder diese zwei Drittel selbst finanziert. Das Darlehen - soweit es denn in Anspruch genommen wird - ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rückzahlung auch gestundet werden. Infos unter dem obigen Link.
In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen. Wichtige Informationen zum Bildungsfreistellungsgesetz findet hier hier:
Eure Kanzlei beantragt für einen Mitarbeiter die Förderung und bekommt einen Teil der Maßnahme erstattet, für einen weiteren Teil muss die Kanzlei selbst aufkommen. Eine Sache, die für Kanzleien durchaus interessant sein kann, die ihren Mitarbeitern gern etwas gönnen wollen, aber nicht so viel Geld zur Verfügung haben.
Danach dürften alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros und Notariaten, die weniger als ein Jahresbruttogehalt von 22.110,40 € bekommen, im Niedriglohnsektor beschäftigt sein.
Bei 40 Stunden pro Woche wäre mindestens ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.795,73 € zu vereinbaren, um 10,36 € pro Stunde zu beziehen und damit kein Niedriglohnempfänger zu sein.
Thema von Catelyn im Forum Bundesarbeitsgericht (...
Ein Reizthema gerade in Anwaltsbüros. Fristen werden oft erst am letzten Tag bearbeitet, das Diktat kommt viel zu spät, so dass die ReNo lange nach Feierabend noch dran schreibt, den Schriftsatz ausfertigt und das Fax auf den Weg bringt.